sprenger.rechtsanwälte vertreten Handelsvertreter in Trennungssituationen außergerichtlich und gerichtlich, in Kündigungs- und Freistellungssituationen, verhandeln Ausgleichsansprüche gemäß 89B HGB und Freistellunsgvergütungen in Freistellungsphasen. Insbesondere der regelmäßig von Unternehmensseite vorgebrachte Einwand der pauschalen Berücksichtigung ersparter Aufwendungen konnte im Vermittlerinteresse erfolgreich gerichtlich geklärt werden.