Österreichische Versicherer setzen sich mit sprenger.rechtsanwälte gegen die deutsche Versicherungsaufsicht "BaFin" zur Wehr
sprenger.rechtsanwälte obsiegen auch im Berufungsverfahren für die österreichische Versicherungswirtschaft. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der grenzüberschreitenden Aufsicht von Versicherern Grenzen gesetzt: Die Behörde darf Anbietern aus dem EU- und EWR-Ausland keine jährlichen Berichte über Kundenbeschwerden abverlangen. Den Widerspruchsbescheid vom Sommer 2016 hob der Senat des Kasseler Gerichts auf.
Das Verfahren hat das Potential, zur weiteren grundsätzlichen Klärung auch noch das Bundesverwaltungsgericht und/oder den europäischen Gerichtshof zu bemühen. Es geht insoweit grundlegend um die Abgrenzung der Rechtsaufsicht der Gastlandbehörde und der Fachaufsicht der Heimatlandaufsicht sowie der Harmonisierung der europarechtlichen Versicherungsaufsicht.
sprenger.rechtsanwälte stehen mit ihrem Team gerne engagiert für weitere Informationen zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit uns auf.