Medizinrecht - Fachanwaltsausbildung mit cum laude abgeschlossen!
Im ärztlichen Vertragsarzt- und Berufsrecht bieten wir Ihnen medizinrechtliche Spezialkenntnisse und ein profundes Wissen um Zusammenhänge und Abläufe von Kassenärztlichen Vereinigungen, Landesärztekammern, Krankenkassen und Sozialgerichten, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Veränderungen zur weitreichenden Flexibilisierung der ärztlichen Berufsausübung in den letzten Jahren.
Wir beantworten Ihnen Fragen zur Gründung von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften, Errichtung von Teilgemeinschaftspraxen, Anstellung von Ärzten, Bildung von Filialpraxen, Kooperation von niedergelassenen Ärzten mit Kliniken, Möglichkeit der Teilzulassungen oder Entwicklung von legalen Zuweisermodellen. Wir beraten und vertreten Sie darüber hinaus in allen Fragen rund um das Vertragsarzt- und Berufsrecht, so zum Beispiel bei Vertragsarztzulassung bzw. bei Praxisgründung und -einstieg, der Errichtung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und anderen Kooperationen, der Eingehung von Jobsharing-Modellen, Verkauf und Abgabe von Arztpraxen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zulassungs- und Approbationsproblemen, Fragen zum ärztlichen Werberecht oder Fragen im Rahmen der Ermächtigung von Klinikärzten.
Effizienz und Qualitätswettbewerb gelten mehr denn je auch für stationäre Leistungserbringung. Die Zahl der Zusammenschlüsse von Kliniken und der Trend zur Öffnung für niedergelassene Ärzte sowie die Implementierung von Integrativen Versorgungsmodellen belegen den massiven wirtschaftlichen Druck. Medizinische und ökonomische Vernetzung sowie der Wettbewerb um zuweisende Ärzte und Patienten nimmt zunehmend Bedeutung ein. An die Stelle von Belegärzten treten nun Honorarärzte an Krankenhäusern. Die Integration von Ärzten sowie eine Vielfalt individueller Kooperations- und Zuweisermodelle ergänzen das Spektrum.
Wir beraten und vertreten Sie als Klinik und stationäre Einrichtung. Neben der immer wichtiger werdenden strategischen Beratung stehen insbesondere folgende Fragen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit: Fragen der Krankenhausplanung, die Anbindung von niedergelassenen Ärzten und Zuweisern an Kliniken, die Entwicklung von legalen Zuweiser-Modellen, die Planung und Gründung von Medizinischen Versorgungszentren, die Zusammenführung von Kliniken und Klinikteilbereichen, der Aufbau von klinisch-ambulanten Kompetenzzentren, Fragen im Rahmen der Ermächtigung von Klinikärzten oder arbeitsrechtliche Fragestellungen (Chefarztverträge, Teilzeitmodelle usw.).
Der ökonomische Druck auf Ärzte steigt: Immer mehr Ärzte werben um Patienten; nichtärztliche Anbieter drängen auf den Markt, Patienten sind anspruchsvoller geworden. Arztpraxen müssen sich zunehmend in Service- und Dienstleistungsunternehmen verwandeln und der Patient wird zum Kunden. Dies erfordert die Nutzung von Synergieeffekten, die Entwicklung von integrierten Versorgungsmodellen und die Optimierung von Schnittstellen zwischen den Leistungserbringern. Der wirtschaftliche Zwang zu modernen Kooperationsformen bietet zudem Vorteile: Ärzte, die mit anderen Kollegen oder mit Kliniken zusammenarbeiten, sich vernetzen und sich fachlich austauschen, werden als ideale Vertragspartner der Krankenkassen für neue Vergütungssysteme vorbereitet sein. Die gesetzlichen Änderungen ermöglichen neben Zusammenschlüssen wie Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren noch eine Vielzahl weiterer Kooperationsmodelle bzw. legaler Zuweisungsmodelle.
Zusammenschlüsse zwischen den Leistungserbringern bergen große finanzielle Gefahren und persönliche Risiken. Die Wahl der idealen Kooperations- und Rechtsform, der Einstieg in bestehende Gemeinschaften, die Gewinnverteilung, die Absicherung bei Auseinandersetzungen und die Ausscheidens- und Nachfolgeregelungen sind nur einige der hierbei auftretenden Problemfelder. Antworten auf diese Fragen lassen sich nur mit professioneller Beratung gepaart mit umfassenden medizinrechtlichen Kenntnissen finden.
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren, Zivilprozesse sowie Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Landesärztekammern führen zu einer zunehmenden „Verrechtlichung“ ärztlichen Handelns. Betroffen sind dabei nicht mehr nur die high-risk-Disziplinen wie Geburtshilfe, Anästhesie oder Chirurgie. Bereits Zwischenfälle im Rahmen ambulanter Behandlungsmaßnahmen können schon unangenehme juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen.
Im Einzelfall können die Konsequenzen für den fehlerhaft handelnden Arzt aus dem Arzthaftungsrecht folgenreich sein. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen und straf- oder berufsrechtlichen Sanktionen stehen die immateriellen Schäden wie Karriereknick oder das öffentliche und zumeist unangemessene Anprangern durch eine sensationsgierige Presse im Vordergrund. In jedem Fall aber sieht sich der betroffene Arzt in derartigen Fällen zumeist einer psychologischen Extremsituation ausgesetzt.
Die professionelle anwaltliche Vertretung in Strafverfahren, Arzthaftungsprozessen und Schiedsverfahren erfordert neben einer langjährigen medizinrechtlichen Erfahrung in erster Linie ein hohes Maß an Kenntnissen für wissenschaftliche Zusammenhänge, die wir durch unsere Experten für Sie sicherstellen möchten.
Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit uns auf.